Objektart: Grundstück

Sonniges Baugrundstück in Hamburg-Eissendorf

Sonniges Baugrundstück in Hamburg-Eissendorf

Zum Verkauf steht ein Grundstück mit einer Fläche von 576 m² in der beliebten Stadt Hamburg. Das Grundstück eignet sich ideal für den Bau eines Einfamilienhauses oder eines Doppelhauses. Die Bebauung ist gemäß Baustufenplan Hamburg-Harburg (W I o) festgeschrieben. Die genaue Bebaubarkeit klären Sie bitte mit dem zuständigen Bauamt Hamburg-Harburg ab. Der Abriss des Altbestandes […]

Sonniges Baugrundstück in Bestlage von Neugraben Fischbek

Sonniges Baugrundstück in Bestlage von Neugraben Fischbek Strassenansicht

Schöner Wohnen in Neugraben-Fischbek! Das wunderschön gelegene 939 m² große Grundstück ist ideal für eine Ein-/Zweifamilien-/Doppelhaus-/Villenplanung. Die Bebauung erfolgt nach Baustufenplan (BS Neugraben-Fischbek, 08.05.56). Das Grundstück ist bebaut mit einem eingeschossigen Ein-/Zweifamilienhaus mit Garage und Nebengebäude (Werkstatt). Die Grundstücksfreimachung ist Sache des Erwerbers. Wir empfehlen im Vorwege das Bauvorhaben mit der Behörde abzustimmen. Weitere Informationen […]

V E R K A U F T – Schönes Baugrundstück in Tostedt!

V E R K A U F T – Schönes Baugrundstück in Tostedt! Baugrundstück

Schöner Wohnen in Tostedt! Das ca. 599 m² große, rückwärtig gelegene Grundstück ist bebaubar gemäß §34 Nachbarbebauung. Ein gesonderter B-Plan liegt nicht vor. Das Grundstück ist bereits als eigenes Flurstück geteilt und mit einem eigenem Grundbuchblatt ausgestattet. Das Grundstück lässt sich idealerweise mit einem Einfamilien-/oder Doppelhaus bebauen. Auf dem vorderen Teil des Weges steht ein […]

V E R K A U F T – BAUGRUNDSTÜCK IN MARMSTORF !

V E R K A U F T – BAUGRUNDSTÜCK IN MARMSTORF !

Großes Grundstück in ruhiger, rückwärtiger Lage. Das sonnige ca. 1.285 m² große Grundstück liegt in einer bevorzugten Wohnstraße mitten im alten Dorfkern von Marmstorf. Bebaubar gem. Baustufenplan Harburg vom 13.09.1960, ideal für Einfamilienhaus-/, Doppel-/Reihenhaus oder Zweifamilienhausbebauung. Der Abriss der vorhandenen Bebauung ist Sache des Erwerbers.