In ruhiger Lage von Hamburg-Eißendorf befindet sich dieses charmante Einfamilienhaus mit Gästehaus auf einem großzügigen Erbbaurecht-Grundstück von ca. 2.729 m². Das Haus wurde in 1957 erbaut und im Jahr 1991 modernisiert. Die Wohnfläche von ca. 120 m² verteilt sich auf 4 Zimmer, die sich auf zwei Ebenen aufteilen. Im Erdgeschoss befindet sich der großzügige Wohn- und Essbereich mit direktem Zugang zur Terrasse und zum schönen Garten. Die neue Einbauküche ist modern und funktional ausgestattet und bietet ausreichend Platz für einen kleinen Essbereich. Ein Gäste-WC und der Zugang zum Teilkeller befinden sich ebenfalls auf dieser Ebene. Im Obergeschoss befinden sich zwei Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer und das Badezimmer mit einer Wanne und Dusche. Das Haus ist in einem gepflegten Zustand. Die Böden sind mit Fliesen, Dielen und einem antistatischen Teppichboden ausgestattet. Im Haus sind einzelne Renovierungsarbeiten erforderlich. Die alte Gasheizungsanlage (1991) ist bei Eigentümerwechsel im Jahr 2025/26 zu erneuern. Ein großes Doppel-Carport, eine Garage und ein Teilkeller bieten ausreichend Stauraum. Der idyllische Garten lädt zum Entspannen und Genießen ein. Besonderes Highlight ist das 1991 erbaute ca. 30 m² große Gästehaus (Studio) im Garten mit Saunaraum und Gäste-/Arbeitszimmer. Eine ideale Immobilie für eine Familie, die das ruhige Leben in einer grünen Umgebung schätzt, aber dennoch die Nähe zur Großstadt sucht.
Das gemütliche Haus befindet sich in guter Lage von Hamburg-Eißendorf und ist nur 5 Gehminuten vom ÖPNV entfernt. Die Fahrzeit zur nächsten Autobahn beträgt ca. 10 Minuten, während der nächste Hauptbahnhof in nur 30 Minuten zu erreichen ist. Auch der Flughafen ist in ca. 40 Minuten Fahrtzeit erreichbar. Der Stadtteil Hamburg-Eißendorf bietet eine gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen (u. a Grundschule/Kita, Alte Forst), Ärzten und Freizeitangeboten. Durch die Nähe zu Hamburg, Bremen und Hannover ist auch eine gute Anbindung an größere Städte gegeben.
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Der Erbbauzins beträgt € 1.138,— im Jahr. Die Restlaufzeit beträgt noch ca. 25 Jahre. Nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages erfolgt i.d.R. eine Verlängerung des Vertrages, eine Entschädigung gem. Verkehrswert vom Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) oder der Kauf des Grundstückes durch den Erbbaurechtsnehmer.
Eine vorzeitige Verlängerung / Neufestsetzung des Erbbaurechtsvertrages ist zurzeit nicht möglich.
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Eine Besichtigung können wir sehr gerne nach Vorlage einer vorläufigen Finanzierungsbestätigung und eines Eigenkapitalnachweises auf Wunsch des Eigentümers vornehmen. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass bei Erbbaugrundstücken i.d.R. eine Finanzierung nur bis max. 66 % des Kaufpreises möglich ist. Hierbei sind ebenso notwendige Modernisierungskosten wie Heizung-/Bad und sonstige Erneuerungen zu berücksichtigen, die ggf. als Zusatzkosten entstehen.
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